Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung der Pflegekassen nach §39 SGB XI in der häuslichen Pflege für alle Pflegebedürftigen, die von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt und betreut werden.

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Regenerieren in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden weiterhin adäquat in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden kann, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege stunden- oder tageweise in Anspruch zu nehmen.

Ihr pflegebedürftiger Angehörige hat seit mindestens sechs Monaten den Pflegegrad 2 oder höher und Sie pflegen Ihren Angehörigen seit mindestens sechs Monaten, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege

Die Kosten für diese Verhinderungspflege werden bis zu einem Höchstbetrag von 1612 € bis zu max. 6 Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Selbstverständlich können Sie diesen Betrag auch auf mehrere Zeiträume verteilen und erhalten trotzdem insgesamt den vollen Leistungsanspruch. 

Für die Verhinderungspflege kann auch noch 50 % des Kurzzeitpflegebudgets angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege von 1.612 € auf 2.418 € erhöhen.

Besonders positiv für Sie als Pflegebedürftigen ist es, dass für die Zeit der Verhinderungspflege keine Anrechnung auf Ihr Pflegegeld erfolgt.

Wird die Pflegevertretung durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung durch die Pflegekasse auf den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt.

Unsere Sozialarbeiterinnen oder unsere Pflegedienstleitung werden Sie und Ihren Angehörigen wenn gewünscht persönlich besuchen und in einem ausführlichen Gespräch alle notwendigen Formalitäten erläutern. 

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann rufen Sie uns an: 030 609 769-0.